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Bitte beachten!

Viele Artikel nur für den Motorsport! und nicht im Straßenverkehr zugelassen.

Bei Fragen gerne Melden oder unsere AGB beachten!

Angebote

SoftwareoptimierungAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lieferumfang

Der Verkäufer liefert die Tuning-Software oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.

Gefahrübergang

Die Versendung, bzw. die Installation erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Verkäufers für Transport - und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei einer Installation entstehen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurde. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die Softwareoptimierung, Chiptuning, das Programm oder andere elektronischen Bauteile beim Einbau funktionstüchtig sind. Dem Käufer ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung einer elektronischen Kennfeldoptimierung, Softwareoptimierung, Chiptuning oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das Kfz nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf .Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn eine elektronische Kennfeldoptimierung, Softwareoptimierung, Chiptuning oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw.gesamten Fahrzeug, die aufgrund einer elektronischen Kennfeldoptimierung, Softwareoptimierung, Chiptuning oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.

Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt nach Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation von Tuning–Software, eines Tuning-Chips oder anderer Hardware die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer nicht seinerseits die vorgenannte Garantie. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen.

Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Die Software darf nicht kopiert oder in irgendeiner Art vervielfältigt werden, die Tuningsoftware bleibt Eigentum des Verkäufers, es werden nur die Nutzungsrechte vergeben für den Zeitraum, in dem der Käufer Besitzer des dafür bestimmten Fahrzeuges ist. Ein Übergang der Rechte des Käufers auf einen Dritten, zum Beispiel durch Erwerb des getunten Fahrzeuges, erfolgt nicht. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Solltebei Wartungsarbeiten der Vertragswerkstatt die Tuning-Software überspielt werden, so wird ein kostenpflichtiger Tuning-Support in Syke/Bruchhausen-Vilsen gewährleistet, gleiches gilt für die Rückrüstung. Die Installationsarbeiten für Originaldaten oder Software-Updates werden gesondert in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers.

Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, sowerden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmungist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien amnächsten kommt.